Hebammenhilfe ist eine Kassenleistung.

Vom positiven Schwangerschaftstest bis zum Ende der Stillzeit haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe.

Auch wenn Sie eine Fehlgeburt hatten oder ein Kind zur Adoption freigegeben oder angenommen haben, steht Ihnen die Betreuung durch eine Hebamme zu.

 

Gewisse Gebühren, wie beispielsweise Akupunktur, werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Privatversicherte erhalten eine Rechnung von uns.

Gerne können Sie sich an uns wenden, um weitere Informationen zur Hebammenhilfe zu erhalten.